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Der Abschluss einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung (alternativ sechs Jahre Berufspraxis) sind Voraussetzung für eine Weiterbildung zum „geprüften Bilanzbuchhalter“. Lehrgänge werden von verschiedenen Trägern angeboten und enden mit einer Abschlussprüfung vor der IHK.
Aufgaben des Bilanzbuchhalters nach § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes sind:
- Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens. Read the rest of this entry »