Aufgaben eines Bibu’s


Der Abschluss einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung (alternativ sechs Jahre Berufspraxis) sind Voraussetzung für eine Weiterbildung zum „geprüften Bilanzbuchhalter“. Lehrgänge werden von verschiedenen Trägern angeboten und enden mit einer Abschlussprüfung vor der IHK.

Aufgaben des Bilanzbuchhalters nach § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes sind:

  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens.
  • Erstellen des Jahresabschlusses und Lageberichts nach Handelsrecht sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus Finanz- und Betriebsbuchhaltung.
  • Auswertung und Interpretieren des Zahlungswerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen.

Sofern Bilanzbuchhalter selbständig tätig sind, werden ihnen Beschränkungen durch § 6 (3) und (4) des Steuerberatungsgesetzes auferlegt. Sie dürfen im Gegensatz zum Steuerberater keine Buchführung einrichten und keinen Jahresabschluss aufstellen.

Quelle: Wikipedia

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